02. September 2021

Kündigung nach Ablauf der Sperrfrist?

Eine Frage: Eine Mitarbeiterin hat 180 Tagen Sperrfrist. Die Sperrfrist ist per 29. September beendet dh. am 29. September sind genau 180 Tagen verstrichen. Demnach darf ich am 30. September kündigen. Oder darf ich erst ab Oktober kündigen? Ich bin der Meinung, und denke, dass es auch rechtlich korrekt ist, die Kündigung am 30. September zu senden..aber...aber die Mitarbeiterin erhält ja die Kündigung am 1.10. und deshalb endet das Arbeitsverhältnis nicht Ende November (3 Monate Kündigungsfrist), sondern erst Ende Dezember?

Wäre hingegen die Sperrfrist am 20. September abgelaufen hätte ich am 21.09 die Kündigung senden können und wäre dann rechtzeitig angekommen und das Arbeitsverhältnis würde dann per Ende November beendet. Ist das korrekt? oder ist meine Überlegung falsch? Danke für eure Unterstützung.

Gruss

2 Antworten

Als Ergänzung zu Peter Zurfluh's Antwort:

Es ist richtig, dass die Kündigung am 30.9. ausgesprochen werden darf, wenn die Sperrfrist am 29.9. beendet ist. Um noch im September rechtliche Wirkung zu entfalten, muss die Kündigung aber am 30.9. vom AN empfangen werden, d.h. per Post oder per Einschreiben wäre zu spät. Wenn im Arbeitsvertrag nicht steht, dass die Kündigung schriftlich ausgesprochen werden muss (ich rate von einer solchen Klausel ab), kann man auf ganz viele Arten kündigen. Mündlich am Telefon (allerdings schwierig zu beweisen), per SMS, per E-Mail, per Videokonferen...

Roy L.
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Du darfst in diesem Fall am 30.9. künden. Wenn du oder ein Kurier die Kündigung überbringt und eine Empfangsbestätigung per Unterschrift bekommt erlangt sie die Gültigkeit. Ab Oktober dann drei Monate K'frist.

Nehme an die MA ist zu Hause Krank und obiges könnte funktionieren. Ist sie Abwesend (Kuraufenthalt, oder so.... ) so ist das schwieriger, aber nicht unmöglich.

Wichtig ist dabei...

Peter Z.
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