Kündigung vor Stellenantritt?
Guten Tag
Ich hätte eine Frage betreffend Kündigung vor Stellenantritt.
Auf verschiedenen Seiten lese ich “ Teilt eine Person kurzfristig die Kündigung vor Stellenantritt mit, so besteht ein Anspruch des Arbeitgebers auf Schadenersatz “
Was heisst in dem Fall kurzfristig sind das 2-3 Tage?
Was wäre wenn man 2 1⁄2 Wochen vorher künden würde wäre das immer noch kurzfristig?
Und hätte der Arbeitgeber auch Anspruch auf Schadenersatz wenn man vor Stellenantritt kündet aber die 7 Tage noch arbeiten geht?
Besten Dank
1 Antwort
Eine Kündigung vor Stellenantritt ist problemlos möglich, egal wie kurzfristig. Das Arbeitsverhältnis endet dann zum frühstmöglichen Kündigungstermin, je nachdem, was vereinbart wurde, beispielsweise nach 7 Tagen während der Probezeit. Die Stelle muss allerdings angetreten und die bspw. 7 Tage gearbeitet werden,...