Kündigung während Kurzarbeit?
Ausgangslage: Firma hat seit März Kurzarbeit. Alle Mitarbeiter waren einverstanden damit. Nun musste die Firma trotzdem einem Mitarbeiter künden wegen der wirtschaftlichen Lage. Ist die Firma verpflichtet, dem Arbeitnehmer den ganzen aufgrund der Kurzarbeit erlittenen Lohnausfall rückwirkend zurück zu zahlen?
Vielen Dank für die Rückmeldung.
1 Antwort
Zu Deiner Frage: "Ist die Firma verpflichtet, dem Arbeitnehmer den ganzen aufgrund der Kurzarbeit erlittenen Lohnausfall rückwirkend zurück zu zahlen?" - das ist nach meinem Wissen nicht eindeutig geregelt und wird unterschiedlich entschieden, sollte es zu einer rechtlichen Klärung kommen.
Grundsätzlich kann angenommen werden, dass der Arbeitnehmer der Kurzarbeit zugestimmt hat, um seinen Arbeitsplatz "zu retten". Nun ist die Kündigung dennoch eingetreten, weswegen argumentiert werden kann, dass der Grund/die Zielsetzung für die Kurzarbeitsentschädigung auch weggefallen ist und er rückwirkend Anspruch auf den vollen Lohn hat. Es gibt aber auch ausgewählte Meinungen, welche einen Anspruch auf rückwirkende Erstattung verneinen.
Eindeutig ist, dass der Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung (nicht unbedingt identisch mit Kündigung...