27. August 2021

Kündigungsfrist befristete Anstellung: Wie handhaben, falls man sich doch früher trennen möchte?

Soweit ich weiss, gibt es bei befristeten Anstellungen keine Kündigungsfrist. Könnte man im Vertrag doch etwas dazu erwähnen? Bsp.: Grundsätzlich kann nicht gekündigt werden. Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.

4 Antworten

Wir haben soeben einen solchen Fall. Der Mitarbeiter ist befristet angestellt, will aber bereits vor Ende der befristeten Anstellung das Unternehmen verlassen, ...

Maria G.
1 Bewertung

Manchmal ist der Arbeitseinsatz exakt definiert und ein früheres Ende von (k)einer weder Seite gewünscht, noch zugelassen. So hat man einen befristeten Vertrag ohne Kündigungsmöglichkeit zu erstellen. z.B. Kassier in einem Zirkus, der nach drei Monaten wieder weiterzieht. Der Kassier soll die ganze Zeit über arbeiten.

Ode...

Peter Z.
0 Bewertungen

Ich bin zurzeit beim Kanton Aargau angestellt.

Dort hatten wir beides: eine vorzeitige Vertragsauflösung nur im gegenseitigen Einvernehmen und 1-monatige Kündigungsfrist für beide Seiten. Die erste Option ha...

Karen B.
1 Bewertung

Schließen