Kündigungsschreiben: Kann Erhalt auch eine Drittperson bestätigen?
Kann das Kündigungsschreiben auch der Ehemann einer Mitarbeiterin in Empfang nehmen (empfangsbedürftig) und das Schreiben gegenzeichnen, falls die Mitarbeiterin nicht selbst dazu in der Lage ist? Ist dies dann rechtsgültig? Alternative ist ein eingeschriebener Brief, was in dieser Situation jedoch nicht unbedingt 1. Option ist. Vielen Dank für eure Ratschläge!
1 Antwort
Der Vertragspartner ist der Mitarbeitende. Somit ist eine Stellvertretung nur möglich, wen die Person zum Beispiel Handlungsunfähig wurde und eine Person gesetzlich die Rechtsgeschäfte übernommen hat.
z.B. mit einem Vorsorgeauftrag, einer Vollmach...