Kündigungszeitpunkt - was gilt?
Wenn ich als Freelancer kündige, gilt dann als Kündigungszeitpunkt das Datum auf dem Brief oder erst der Erhalt der Kündigung? Was ist, wenn mein Ansprechpartner in den Ferien ist?
1 Antwort
Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Es gilt daher das Zugangsprinzip.
Das Datum auf dem Brief gilt daher nicht als Zugang, sondern der Brief gilt erst als zugegangen, wenn er in den Macht- und Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist. Bei einer A- oder B-Post Sendung ist das mit der Zustellung des Briefes im Briefkasten des Empfängers der Fall. Bei einer eingeschriebenen Sendung gilt er mit der Zustellung bzw., wenn die Übergabe nicht möglich ist, an dem Tag als zugestellt, an dem der Brief auf der Post abgeholt we...