Kurzarbeit: maximale Arbeitszeitreduktion? Voraussetzungen?
Kann man bei einigen Mitarbeitenden auf 100% Arbeitszeitreduktion gehen? Muss man wirtschaftliche Gründe für die Kurzarbeitanmeldung beweisen und wie?
1 Antwort
Ich komme gleich auf die Fragen zurück, aber zuerst:
Bedingung für Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) ist, dass die Ausfallstunden (also die weniger gearbeiteten Stunden) mindestens 10% betragen (10%-Regel).
Das wird automatisch berechnet, wenn man im Abrechnungs-Formular an die ALK die üblichen Sollstunden und die Ausfallstunden eingibt.
Normalerweise ist ein Arbeitsausfall von mehr als 85% nur während maximal 4 Monaten möglich. Danach gibt es keine KAE mehr (sh. AVIG-Praxis KAE, Kap. F4).
Dies wurde heute (8.4.20) geändert:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78742.html
"Zur Entlastung der Unternehmen hat der Bundesrat die maximale Bezugsdauer von KAE bei einem Arbeitsausfall von 85% für die Dauer der ausserordentlich...