03. November 2020

Kurzarbeit Stundenlöhner vs Festangestellte?

Guten Tag- bei der PK am 28.10. hat der Bundesrat entschieden, dass die Stundenlöhner wieder rückwirkend ab September Kurzarbeitsetnschädigung erhalten. Dies gilt allerdings nur für MA, die seit mehr als 6 Monaten angestellt sind. Dies bedeutet, dass in einem Team (bspeweise >Restaurant, Service) jene MA, die aufgrund der Krise ihren Job verloren haben und nun seit August/September wieder eine Anstellung auf Stundenlohnbasis fanden, wieder leer ausgehen. Kann ich nun als Teamleiter/HR Person die Stundenlöhner arbeiten lassen und die Festangestellten, die eine Kurzarbeitsentschädigung erhalten, zuhause lassen? Herzlichen Dank für Rückmeldungen!

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Um Missverständnisse zu verhindern: Es geht hier um Arbeit auf Abruf, die Mitarbeitenden können also nicht mit einer regelmässigen, arbeitsvertraglich zugesicherten Anzahl Arbeitsstunden rechnen.

Oder anders gesagt: wenn die Person nur dann aufgeboten wird, wenn es Arbeit gibt, kann man während einer Kurzarbeitsphase auch nicht sagen, wieviel sie weniger gearbeitet hat als sonst. Der Arbeitsausfall kann also nicht bestimmt werden.

Stundenlöhner mit einem fixen Arbeitspensum (auch Teilzeiter) können Kurzarbeit machen, wenn auch alle anderen Bedingungen für Kurzarbeit erfüllt sind.

Bei der normalen Kurzarbeit (also ausserhalb Covid-19) gibt es bereits eine Ausnahme für Arbeit auf Abruf:

  • Die Person muss seit mindestens 6 Monaten im Betrieb arbeiten, damit man schauen kann, wieviel sie tatsächlich gearbeitet hat und man daraus einen (aussagekräftigen) Durchschnitt pro Monat berechnen kann.
  • in den einzelnen Monaten dürfen die gearbeiteten Stunden ...
Etienne B.
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