Kurzarbeit und Entschädigung Kinderbetreuung (Corona)?
Wie sieht es aus, wenn man eine Verfügung für die Kurzarbeit erhalten hat und Ausfälle infolge Kinderbetreuung hat? Rechnet man diese Tage ab dem 4. Tag voll in die Kurzarbeit rein oder muss dies separat über die Entschädigung für Kinderbetreuung eingeholt werden?
1 Antwort
Die Kinderbetreuung ist in Fall der Coronakrise der EO angelehnt und mit der AHV-Ausgleichskasse als Erwerbsausfall abzurechnen.
Für Personen mit Betreuungsaufgaben entsteht der Anspruch am vierten Tag, nachdem die Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllt sind. Während der ersten drei Tage besteht eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.
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