Kurzfristig angeordnete Schichtwechsel - was ist erlaubt?
Wir haben in unserem Produktionsbereich Mitarbeitende in Tages-, 2-, 3- und 4-Schicht. In den Arbeitsverträgen ist ein Passus drin wonach die Mitarbeitenden sich bereit erklären, in einem anderen Schichtmodell zu arbeiten wenn es unternehmensbedingt gefordert ist. Die Linie wünscht nun mehr Flexibilität und will Mitarbeitende kurzfristig (wöchentlich) in andere Schichten umteilen können. Nebst administrativem Aufwand (verschiedene Zulagen, Schichtpläne) frage ich mich ob das für die Mitarbeitenden zumutbar ist. Gibt es Empfehlungen zu Fristen oder arbeitsrechtliche Vorgaben?
1 Antwort
Schichtwechsel (Art. 34 ArGV 1) --> Hier finden Sie einige Informati...