27. Februar 2024

Lehrling in der Nacht nach der Berufsschule noch gearbeitet?

Unser Lehrling (geb. 09.2006) hat nach einem ganztägigen Schultag ausnahmsweise noch in der Nacht (rund 9 Stunden) gearbeitet. Dürfen wir nun diese “Nachtarbeit” im Folgetag in der Zeiterfassung eintragen und wie verhält es sich mit dem Arbeitsrecht?

1 Antwort

Ja, die Zeiterfassung ist dafür da, die gearbeiteten Stunden einzutragen.
Bezüglich Arbeitsrecht verhält es sich so, dass wohl diverse Bestimmungen des Arbeitsgesetzes und Jugendarbeitsschutzes nicht eingehalten wurden. Der Lehrling - und vor allem auch seine Betreuer/Vorgesetzten - sollten über die geltenden gesetzlichen und vertrag...

Ronald B.
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