Lehrzeit im Abschlusszeugnis erwähnen?
Liebes HR Cosmos Netzwerk
Wie geht ihr vor, wenn ein Mitarbeitender das Unternehmen verlässt, der ursprünglich mal seine Lehre im Betrieb absolviert hat und nach dem QV im unbefristeten Anstellungsverhältnis übernommen wurde?
- Erwähnt ihr die Lehrzeit und verweist auf das entsprechende Lehrzeugnis oder
- listet ihr die Lehrzeit nicht auf, behandelt also die Anstellung als ausgelernte Fachkraft, als wäre er erst zu einem späteren Datum ins Unternehmen eingetreten?
Vielen Dank für euer Feedback!
2 Antworten
Ihr wart von eurem ehemals Lernenden so begeistert, dass ihr ihn übernommen habt, DAS darf in jedem Abschlusszeugnis stehen! Zudem erhöht es die Anzahl Dienstjahre, die ein Mensch für ein Unternehmen eingesetzt hat. In der heutigen Zeit der Jobhopper sicher auch ein erwähnenswerter Punkt.
Selbstverständl...
Ein Lehrzeugnis muss immer separat erstellt werden. Ist ein Lernender anschliessend weiterhin in der Firma tätig, muss für diese Zeit ein zusätzliches Zeugnis erstellt werden. Es kann erwähnt werden, dass der Lernende bereits die Lehre im Unternehmen absolvierte und sich beispielsweise dadurch gut in di...