Lohn geschuldet bei Arbeitsunfähigkeit wegen Arbeitsunfall im unbez. Urlaub bei anderen Arbeitgeber?
Langjährige Mitarbeiterin bezieht jedes Jahr einen unbezahlten Urlaub vom 1. Mai bis 15. Oktober um auf einer Alp als angestellte Alpfrau der Alpgenossenschaft zu arbeiten. Am 5. August hat sie auf der Alp einen Arbeitsunfall und muss am Knie operiert werden (Abwicklung über die Berufsunfallversicherung der Alp Genossenschaft). Am 16. Oktober müsste die Mitarbeiterin (50% Pensum) wieder bei uns (Pflegeinstitution) arbeiten. Die Mitarbeiterin ist nach wie vor 100 % arbeitsunfähig (50% Pensum). Sie wird im November weiterhin teilarbeitsunfähig sein. Wer schuldet ab 16. Oktober den Lohn bei voller oder teilweiser Arbeisunfähigkeit? Sie hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag und gemäss Personalreglement ist die ersten 60 Tage 100 % Lohn und ab dem 61. Tag 80% Lohn (in Verbindung mit Versicherungstaggeld). Die Berufsunfallversicherung zahlt der Mitarbeiterin als Saissonier einen sehr geringes Taggeld von etwa Fr. 33.00 pro Tag gem. vers. Jahreslohn direkt an die Mitarbeiterin aus. Grundsätzlich war die Idee das Taggeld direkt von der Berufsunfallversicherung des anderen Arbeitgebers zu beziehen, gem. Versicherung wird sie uns kein Taggeld an uns auszahlen (Saissonier während unbez. Urlaub). Somit können wir nicht wie geplant das erhaltene Taggeld an die Mitarbeiterin weiterleiten? Wer trägt nun die Lohnkosten? Grundsätzlich heisst es keine Arbeit - kein Lohn gem. OR! Ich bitte um fachliche Unterstützung. Danke.
1 Antwort
Der Fall ist sehr ausführlich beschrieben und ich versuche zu antworten.
Der Unbezahlte Urlaub sistiert die Leistungen des Arbeitnehmers (Arbeiten) und die des Arbeitgebers (Lohn). Im weiteren sind alle Versicherungen aufgehoben. Unfall und Krankentaggeld (sofern nichts anderes abgemacht wurde). So kann eine Unfallversicherung durch eine Abredeversicherung verlängert, eine KTG auch im UbU gelten, teilweise sogar prämienfrei (ja ich habe auch gestaunt...) .
Hier gehe ich mal davon aus, dass beides nicht gemacht wurde. Es gibt ja einen anderen Arbeitgeber.
Der Unfall ist beim anderen AG passiert, so zahlt seine Versicherung vollumfänglich. Der AN hat nun ja die Pflicht nach dem UbU bei euch wieder zu arbeiten. Das aber kann er nicht oder nur teilweise. Somit korrekt, Arbeit gegen Lohn. Ihr seid zum Unfallzeitpunkt nicht involviert gewesen, weshalb ihr - wie auch eure Versicherung - keine Leistungen zu erbringen habt.
Die Versicherung des anderen Arbeitgebers wird euch nichts auszahlen, wozu auch. Sie ist Vertragspartner zum anderen AG.
Hier wür...