Lohnausweise?
Ich habe folgende Fragen zum Lohnausweis:
- Ehemaliger MA, der im 2021 noch Anspruch auf einen Bonus hatte, dieser aber der Frau ausbezahlt wurde, da der MA verstorben ist > Muss ich den Lohnausweis z.Hd. der Frau ausstellen?
- Ein MA, der schon im 2020 ausgetreten ist, jedoch noch Anspruch auf ein Bonus im Jahr 2021 hatte > Was für ein Ein- und Austrittsdatum verwende ich hierfür?
- Wenn ein MA beispielsweise eine Freundin zu uns holt, erhält die MA eine Prämie von 500 Franken. Momentan erscheint die Prämie im Lohnausweis als “Gewinnbeteiligung” > Was wäre richtig?
- Unbezahlter Urlaub > Wird das wie ein Austritt behandelt bzw. was trage ich bei der Anstellungsdauer ein?
- Wir haben einen MA, welcher im Januar und dann wieder im Okt - Dez bei uns angestellt war > Was für eine Anstellungsdauer trage ich dort ein?
- Wie siehts mit den MA aus, die einen unregelmässigen Eisatz haben bzw. nur auf Abruf angestellt sind > Was trage ich für eine Anstellungsdauer ein?
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
1 Antwort
1. Ehemaliger MA, der im 2021 noch Anspruch auf einen Bonus hatte, dieser aber der Frau ausbezahlt wurde, da der MA verstorben ist > Muss ich den Lohnausweis z.Hd. der Frau ausstellen?
· Bonus: Mit dem Tod des Arbeitnehmenden erlischt das Arbeitsverhältnis (Art. 338 Abs.1 OR). Sämtliche Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis werden mit dem Todestag fällig. In die Schlussabrechnung ist der Lohn bis zum Todestag inklusive aller Lohnbestandteile , nicht bezogener Ferien und Über- und Überzeitstunden, etc. miteinzubeziehen. Der aus dieser Schlussabrechnung resultierende Betrag fällt in den Nachlass und kann auf das Lohnkonto des Arbeitnehmenden überwiesen werden.
Lohnausweis wird als Nachtrag an die Mitarbeiter erstellt.
· Beim Lohnnachgenuss handelt es sich um eine lohnähnliche Leistung (nicht sozialversicherungspflichtig), auf welche die Hinterbliebenen einen eigenen Rechtsanspruch haben.
Der Arbeitgeber hat für den ausgerichteten Lohnnachgenuss eine (vom Lohnausweis) separate Rentenbescheinigung mit dem Vermerk "Besoldungsnachgenuss" unter Ziffer 4 zu erstellen (vgl. StP 158 Nr. 1).
2. Ein MA, der schon im 2020 ausgetreten ist, jedoch noch Anspruch auf ein Bonus im Jahr 2021 hatte Was für ein Ein- und Austrittsdatum verwende i...
So würde ich es machen:
- Wer war angestellt? Der Mann und nicht die Frau
- Fiktives Datum: Z.B. Auszahlungsdatum
- Als Prämie oder Bonus
- Die Person ist imm...