22. September 2021

Lohnfortzahlung bei Krankheit in den ersten drei Monaten?

Hallo

Laut OR Art324a beginnt die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers ab dem 4. Anstellungsmonat.
Ist dies daran gekoppelt, dass die Probezeit auch 3 Monate dauert?

Beispiel: Ein AN ist im ersten und im dritten Anstellungsmonat je eine Woche krank. Die Probezeit beträgt aber nur 1 Monat (und wurde in diesem Beispiel wegen Krankheit nicht verlängert).

Gilt es nun, den Lohn während der Krankheit nur im ersten Monat, also gleich Probezeit, nicht zu zahlen oder erstreckt sich das auch auf den dritten Monat, der in diesem Fall nicht in die Probezeit fällt.

Besten Dank für die Hilfe.

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Krank während den ersten drei Monaten führt nicht zu einer Lohnzahlung während der Krankheit. Wird aber oft einfach weiterbezahlt... Aber das Risiko für den Mitarbeitenden besteht, dass er keinen Lohn bekommt.

ACHTUNG: Probzeit verlängert sich um die Anzahl Kranktage, da würde ich nicht freiwillig darauf verzichten.

In eurem Fall würde ich die zwei Wochen Kank vom Lohn abziehen und gut prüfen, ob das Arbeit...

Peter Z.
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