Lohnfortzahlung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit?
Ein MA ist seit dem 19.07.2017 bei uns angestellt und ist seit dem 05.04. bis 05.06.2021 zu 60% krankgeschrieben. Da ich erst seit dem Monat die Löhne bearbeite, ist mir aufgefallen, dass sie bei der Versicherung noch nicht angemeldet wurde.
Gemäss unserer Versicherung wird sie für den ersten Monat 100% ausbezahlt (der April-Lohn also zu 100%) und nach dem 1. Monat dann zu 80% für due Dauer von 700 Tagen (durch die Taggeldversicherung). Ich werde sie so schnell wie möglich bei der Taggeldversicherung anmelden.
Da der Mai-Lohn zu 100% entrichtet wurde (was falsch ist) stellt sich für mich die Frage, wie ich das mit dem Juni-Lohn korrigieren muss, sprich, wie ich die teilweise Arbeitsunfähigkeit korrekt abrechne?
Nehmen wir an, der MA verdient CHF 4'900 zu 100%. Muss ich dann 40% zu 100% (CHF 1960) und 60% zu 80% (CHF 2'352), insgesamt also CHF 4312, auszahlen?
Oder verlängert sich die Wartefrist von 30 Tagen auf 60 Tagen?
Leider wiess ich nur wie ich bei 100% Arbeitsunfähigkeit vorgehen muss, bei teilweiser Arbetisunfähigkeit verstehe ich die Berechnung leider nicht.
Ich danke für die Unterstützung.
1 Antwort
Schau mal hier rein und versuche eine der Berechnungsmethoden für dich anzuwenden.
Grundsätzlich verlängert sich die Lohnfortzahlungsfrist da er eine Bezahlung für eine Vollzeitstelle zu gute hat. Du siehst die Bespiele bei WEKA.
Das Ganze sol...