16. Juli 2020

Lohnfortzahlung / Krankentaggeldverischerung?

Gemäss GAV ist eine Lohnfortzahlung unter Art. 24.1 nach Zürcher-Skala auszuzahlen. Dort steht jedoch unter Punkt 24.5: Ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gegen die Folgen von Krankheit während 720 Tagen innert 900 Tagen für ein Taggeld von 80% des AHV-pflichtigen Lohnes versichert und bezahlt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Prämien, ist ihre bzw. seine Lohnfortzahlung gemäss Art. 24.1 abgegolten.

Wir haben noch eine Krankentaggeldversicherung mit der Basler abgeschlossen: Dauer der Taggeldzahlung bis zum Einsetzen der Leistungen der beruflichen Vorsorge, maximal 70 ganze oder Teil-Taggelder / Wartefrist von 30 Tagen.

Nun stellt sich die Frage, ob wir eine Lohnforztahlung von 100% gemäss Zürcher-Skala auszahlen müssen und erst dann 80% vom Lohn auszahlen?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Eine KTG hebt die Lohnfortzahlungspflicht auf, sofern sie gleichwertig oder besser ist.

In eurem Fall ist sie besser, da der MA wesentlich länger einen Lohnersatzleistung bekommt.

Die Beschreibung eurer KTG verstehe ich nicht. Interpretation der Versicherung: "Bis zum Einsetzen der beruflichen Vorsorge" gleich bis zum Erreichen von 720 Tagen, denn anschliessend zahlen PK/BVG und/oder IV. Fehlt in deinem Text einfach die 2? Oder was bedeuten die 70 Tage???

Karenzzeit 30 Tage, in welchen ihr den Lohn zahlen müsst. Gemäss Gesetz beträgt die Lohnfortzahlung mind. ...

Peter Z.
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