24. Januar 2020

Lohnfortzahlung Krankheit pro Kalenderjahr trotz KTG-Versicherung?

Bei Krankheit muss ja gemäss einer beschränkten Dauer der volle Lohn bezahlt werden. Im Fall unseres MA beträgt diese Dauer 3 Monate. Ist er mehr als ein Anstellungsjahr krankgeschrieben, beginnt diese Frist im neuen Anstellungsjahr wieder von neuem zu laufen. Soweit so gut.

Wie verhält es sich aber, wenn man eine KTG-Versicherung abgeschlossen hat? Hat der MA dann auch im zweiten Krankheitsjahr nochmals 3 Monate den vollen Lohn zu gute? Ich sage nein, meine Kollegin meint ja. Meine Auffassung war, dass durch die KTG Versicherung, welche ja 80% übernimmt, dieser gesetzliche Anspruch verwirkt ist, da die KTG Lösung für den MA ja eine Besserstellung gegenüber des Gesetzes darstellt, oder liege ich da falsch?

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Gute Frage.

Der Sinn einer KTG-Versicherung ist - an die der AN regelmässig einen Teil der Prämie mitträgt, dass der AN in den Genuss einer längeren, gleichwertigen Lohnfortzahlung kommt, dafür i.d.R. nur 80% des versicherten Lohnes (d.h. regelmässig 720/730 Taggelder innert 900 Tagen. Danach sollte die IV greifen). Das ist auch der Sinn von Art. 324a Abs. 2 OR und durch das Bundesgericht seit langem bestätigt.

Krux ist, dass aufgrund der hohen KTG-Prämien die meisten AN zumindest für die ersten 3 Monate der Arbei...

Marc F.
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