11. August 2020

Lohnfortzahlung Wechsel Arbeitsvertrag?

Eine Lernende hat ihre Lehre Ende Juli 2020 beendet und einen neuen unbefristeten Arbeitsvertrag ab August 2020 erhalten. Sie war am Ende ihrer Lehre arbeitsunfähig sowie auch noch im August 2020.

Gehen wir richtig in der Annahme, dass der Wechsel in ein "normales" Angestellten-Verhältnis die Berechnung bezüglich Lohnkürzung nicht tangiert?

Das heisst, wenn sie bereits eine Lohnreduktion wegen Krankheit auf 80% während der Lehre hatte, dies auch so weitergeführt werden kann (Berechnung anhand neuem Lohn)?

Oder müssen wir ihr ab August 2020 zu Beginn wieder 100% bezahlen?

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Guten Tag

Ihr Vorgehen ist richtig, denn mit dem Ende der Lehre und dem Beginn einer Festanstellung beginnt kein neues Arbeitsverhältnis, sondern ein bestehendes Arbeitsverhältnis wird unter neuen Bedingungen fortgesetzt. Das ist zum Beispiel relevant für die Berechnung der Dienstjahre und damit zusammenhängend die Dauer der Lohnfortzahlung bei Krankheit, wenn keine Krankentaggeldversicherung besteht (die Lehrjahre werden bei der Berechnung der Dienstjahre angerechnet). Zudem heisst es in Art. 324a OR, dass Lohnfortzahlung während ...

Roy L.
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