Lohnfortzahlung wenn KTG "abläuft"?
Eine Mitarbeiterin ist seit September 2021 lückenlos krank und bezieht seit September 2022 eine IV Rente. Die Krankentaggelder “laufen” nun ab Anfang/Mitte September. Danach zahlen wir als Arbeitgeber wieder ihren Lohn (zu 80%), korrekt? Oder müssen wir ihr den vollen Lohn auszahlen? Sie muss ja kein Zeugnis mehr senden.
1 Antwort
Es kommt darauf an, was verabredet wurde. Normalerweise ist die Lohnfortzahlungspflicht gemäss Art. 324a OR beendet, wenn die Krankentaggeldzahlungen erschöpft sind.
Da die Sperrfristen längst abgelaufen sind (Art. 336c Abs. 1 ...