Lohnfortzahlungspflicht bei Dienstjahres-Wechsel?
Wenn die Lohnfortzahlungspflicht für einen Mitarabeiter, welcher nach wie vor krank ist, erschöpft ist (Lohnzahlung bei 80%) und er in ein neues Dienstjahr kommt, bleibt dann die Kürzung bei 80%? Oder hat er für eine bestimmte Zeit wieder Anspruch auf den 100%-Lohn?
2 Antworten
Bei bestehen einen Krankentaggeldversucherung gilt der Art. 324a nicht. In Arbeitsreglement können individuelle Lohnfortzahlungspflichten defi...
Hier muss unterschieden werden, ob die gesetzliche Lösung gilt (Art. 324a Abs. 1 - 3 OR) oder ob eine für den Arbeitnehmer mindestens gleichwertige vertragliche Lösung gemäss Art. 324a Abs. 4 OR gilt (meist entsprechende Krankentaggeldversicherung).
Wenn hier von 80 % Lohnzahlung die Rede ist, scheint eine vertragliche Lösung zu bestehen, da die gesetzliche stets 100 % Lohnzahlung verlangt.
Wenn ...