Lohnkürzung bei Lehrling wegen BMS?
Liebes Netzwerk
Es ist der Vorschlag aufgekommen, dass bei einem Lehrling, der die BMS besucht, der Lohn gekürzt wird. Er fehlt 1/2 bzw. dann 1 Tag mehr was den anderen Lehrlingen gegenüber ja unfair ist. Das kann ich auch GL Sicht verstehen- aber auf der anderen Seite profitiert der Betrieb ja auch davon. Die BMS Prüfung hat der Lehrling absolviert bevor er die Lehrstelle inne hatte. Es ist also freiwillig.
Es ist aber auch nicht fair, wenn man den Lehrlingslohn nicht gleich behandelt. Der Lehrling ist zwar nicht im Geschäft- aber er lernt ja auch am Wochenende und sitzt nicht nur faul zu Hause und absolviert die Schule. Wie handhabt ihr das in Euren Betrieben? Ich habe noch nie davon gehört.
2 Antworten
Hallo
Lehrlingslöhne können grundsätzlich zwischen dem Betrieb und dem Lernenden ausgehandelt werden. Das Gesetz schreibt keine Mindestlöhne vor.
Abzüge vom Bruttolohn können für Versicherungsprämien (z.B. Nichtbetriebsunfall, AHV und Arbeitslosenversicherung) sowie für Auslagen des Arbeitgebers (z.B. für Verpflegung) vorgenommen werden. Die Abzüge sind im Lehrvertrag zu regeln.
Nicht abgezogen werden dürfen die betriebliche Unfallversicherung, der Schulbesuch, der Besuch der überbetrieblichen Kurse sowie für die Lehrabschlussprüfung.
Vom 1. Januar des Kalenderjahres an, in welchem Lernende das 18. Altersjahr vollenden, m...
Wir machen ke...