Lohnzahlung nach gesetzlicher LFZ und vor KTG?
Wie ist vorzugehen, wenn ein MA im 1. Dienstjahr ist und eine Lohnfortzahlung gemäss Reglement von 3 Wochen hat. Das KTG greift ab dem 61. Krankheitstag. Was ist dazwischen? Ist der Arbeitgeber verpflichtet Lohn bis zum Greifen des KTG’s zu zahlen oder ist der Lohn während dieser Zeit bei 0 Franken?
1 Antwort
Du musst bis zum Beginn der Zahlung durch die Versicherung mind. 80% des Lohnes bezahlen.
Details findest du hier.