29. Oktober 2019

MA hamstert Überstunden in Kündigungsfrist. Gesetzliche Grundlage für Eindämmung?

MA in der Kündigungsfrist (AG hat gekündigt) macht Überstunden, also über die wöchentliche Sollzeit von 40h hinaus, obwohl er gemäss Vorgesetzten keinen Anlass dazu hat bzw. zu wenig Arbeit hat (was unter anderem Kündigungsgrund war).

Nun aus meiner Sicht ein klares Führungsthema das einzudämmen. Mich interessiert mehr, inwiefern man gesetzlich fundiert begründen kann, dass der MA sich an die Arbeitszeit zu halten hat (wir haben ja grundsätzlich ein Gleitzeitmodell, welches dies auch zulässt mal etwas mehr zu arbeiten, wenn die Arbeit es bedingt. Deshalb bin ich unsicher wenn es um eine Weisung geht eben keinen positiven Gleitzeitsaldo anzuhäufen)?

1 Antwort

Gemäss Art. 321c Abs. 1 OR wäre für die Verpflichtung zu Überstunden (und entsprechender Kompensation durch i.d.R. Freizeit und nur ausnahmsweise durch Lohn) u.a. Voraussetzung, dass diese notwendig sind.

Fehlt die Notwendigkeit & arbeitet der AN im Rahmen des von Ihnen erwähnten Gleitzeitmodells mehr, so könnte der Vorgesetzte den AN im Rahmen seines Weisungsrechtes (Art. 321d Abs. 1 OR) auffordern, die Arbeit nach 8h/Tag niederzuleg...

Marc F.
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