Maskenverweigerung, können wir kündigen?
Hallo Zäme, wir haben einen Mitarbeiter, welcher sich weigert die Maske zu tragen und dies im Gesundheitswesen mit Kontakt zu Klienten. Wir haben diesen Mitarbeiter auf die Interne Weisung aufmerksam gemacht, ohne Erfolg. Dürfen wir diesen Mitarbeiter nach einer Verwarnung mit Kündigungsandrohung auch effektiv kündigen oder müssen wir befürchten, dass die Kündigung von einem Anwalt als missbräuchlich eingestuft wird? Der Mitarbeiter hat kein Arztzeugnis, sagt aber dass er von der Maske Kreislaufprobleme bekommt. Vielen Dank für eure Nachricht.
2 Antworten
Wenn jemand, der im Gesundheitswesen arbeitet mit Kontakt zu Patienten, sich weigert, eine Maske zu tragen, dafür aber kein medizinisches Attest vorweisen kann und trotz klarer Anweisung und schriftlicher Verwarnung des Arbeitgebers sich wiederholt weigert, ist dies für mich ein klarer Kündigungsgrund, ...
Das kenne ich...
Ähnlicher Fall bei uns. Langjährige Mitarbeiterin, die keine Maske aus gesundheitlichen Gründen tragen kann. Unsere teure 'Lösung': Bei 100% Lohn ihres Pensums - nach der Sperrfrist gemäss Personalre...