25. Juni 2024
Massenentlassung, Vorgehen?
Muss man bei einer Massenentlassung alle Mitarbeiter informieren oder nur die AN Vertreter wegen der Konsulationspflicht?
Wie ist das Vorgehen?
- zuerst AN Vertreter und dann alle Mitarbeiter über Massenentlassung informieren oder zuerst nur die AN Vertreter? Wie viele Tage mindestens informieren bevor Kündigungen ausgesprochen werden?
- Muss die ganze Belegschaft auf jedenfall informiert werden oder reicht es, nur die AN Vertreter zu informieren?
- AN Vertreter starten Konsultationspflicht mind. 2 Wochen vor der Kündigungsausprache
- Kündigungsaussprache (Schreiben per Einschreiben und A Post +)
1 Antwort
Ein Blick ins Gesetz würde hier schon sehr viele Fragen beantworten; ab Art. 335d OR ist die Massenentlassung relativ verständlich geregelt.
Der Ablauf ist wie folgt:
- Überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Massenentlassung überhaupt vorliegen (Art. 335d OR).
- Sind die Voraussetzungen gegeben, ist die Arbeitnehmervertretung (Art. 10 lit. c MitwG) oder, falls es keine gibt, sind sämtliche Arbeitnehmer zu konsultieren mit dem Ziel, die Massenentlassung möglichst abzuwenden oder abzumildern (Art. 335f OR). Die Arbeitnehmervertretung bzw. die Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, innerhalb der gesetzten Frist (gem. Rechtsprechung sind i.d.R. 14 Tage ausreichend, bei komplexen Fällen länger) Vorschläge zu unterbreiten, wie die Kündigungen vermieden o...