31. Januar 2024

Medizinische Untersuchung und Beratung bei Nachtarbeit

Hallo,

Da Mitarbeiter, die mehr als 25 Nächte im Jahr haben, sich einer ärztlichen Untersuchung und Beratung unterziehen müssen, habe ich folgende Frage: Müssen die Mitarbeiter zu einem bestimmten Arzt gehen oder sollten sie zu ihrem normalen Hausarzt gehen, wobei die Kosten von der Firma übernommen werden?

Danke!

1 Antwort

In den meisten Fällen müssen sich die Arbeitnehmer nicht einer ärztlichen Untersuchung/Beratung unterziehen, sondern sie haben Anspruch darauf (Art. 17c Abs. 1 ArG). In den in Art. 45 Abs. 1 ArGV1 genannten Fällen ist die medizinische Untersuchung/Beratung hingegen obligatorisch.
Bei Nachtarbeit ohne Wechsel mit Tagesarbeit, bei verlängerter Dauer der Nachtarbeit und im Fall einer obligatorischen Untersuchung und Beratung haben solche Ärzte diese Beratung vorzunehmen, die sich mit dem Arbeitsprozess, den Arbeitsverhältnissen und den arbeitsmedizinischen Grundsätzen vertraut gemacht haben. Das bedeutet, dass der Arzt Zutritt zum Betrieb haben muss, um sich informieren zu können. Er muss auch die Gelegenheit haben, mit den für die Sicherheit und Gesu...

Ronald B.
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