Mehrkosten bei Geschäftsreisen?
Heutzutage werden bekanntlich Flugkosten günstiger als Bahnkosten (zB. Flug Zürich Berlin oder München).. Dabei werden die Mitarbeitende immer umweltbewusster und so entscheiden sich manche länger und teurer unterwegs zu sein. Der Zeitfaktor ist kein Problem, da in dieser Zeit gearbeitet werden kann. Was aber mit der Mehrkosten für die Fahrt (wie erwähnt Kosten vom Flug vs. Bahn machen auf vielen Strecken grossen unterschied). Gibt es hier irgendwelche Richtilinien, bis welcher Höhe die Reisekosten von Arbeitgeber übernommen werden und ab wann muss der MA die "umweltbewusste Gedanke" selber bezahlen? Wie sieht es aus mit Verpflegungskosten (am erwähnten Beispiel: Flug ZH - Berlin: insgesamt ca. 4h , mit Bahn ca. 12h). Kann man den MA vorgeben, dass zB. der preisliche Unterschied zw. einer und anderen Reisemethode bis zu CHF 50 wird vom Firma getragen und ab CHf 50 muss vom MA getragen werden? Ist dies zulässig?
1 Antwort
Selbstverständlich wäre das rechtlich zulässig, aber wollen Sie das unter den Stichwor...