Minusstunden bei unterjährigen Austritt und Jahresarbeitszeit ?
Guten Tag
Wir haben im Unternehmen eine Jahresarbeitszeit vereinbart und sie für die einfachere Berechnung der Überstunden auf monatliche Soll Stunden runter gerechnet.
Nun treten einige Mitarbeiter im März aus. Da der Winter bei uns weniger Arbeit bietet als der Sommer, fallen hier eher weniger Stunden an. So werden die monatlichen Soll Stunden in diesen Monaten nicht erreicht und ein Minus angehäuft, bis wieder mehr Arbeit zu tun ist und das Soll im Sommer ausgeglichen wird. (das Geschäftjahr beginnt und endet bei uns Mitte des Kalenderjahres)
Sind wir nun berechtigt, diese Stunden in irgend einer Form zu verrechnen, oder gilt trotz Jahresarbeitszeit der Annahmeverzug?
2 Antworten
Ich würde von Annahmeverzug seitens Arbeitgeber ausgehen, da durch das geringere Arbeitsvo...