Mitarbeiter im gekündigten Verhältnis reicht Unterlagen für KTG nicht ein?
Ein Mitarbeiter, der im gekündigten Verhältnis ist, reicht Unterlagen für die Beurteilung von KTG-Leistungen nicht ein. Dürfen wir die Lohnzahlung einstellen?
1 Antwort
Ist die Krankentaggeldlösung der gesetzlichen Lohnfortzahlungslösung mindestens gleichwertig (Art. 324a Abs. 4 OR), tritt die Versicherungslösung an die Stelle der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht gemäss Art. 324a OR.
Der Arbeitgeber muss keine Leistungen erbringen, wenn die Versicherung nicht zahlt, weil der Arbeitnehmer Mitwirkungs-, Melde- oder Anzeigepflichten nicht nachkommt. Wichtig dabei ist allerdings, dass der Arbeitnehmer diese Pflichten kennt, d.h. der Arbeitgeber ihn entsprechend informiert hat.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der Krankentaggeldversicherung enthalten Regelungen (z.B.: “Der Versicherer ist berechtigt, zur Kl...