Mitarbeiterinnen aus Polen mit geringfügigem Lohn?
Wir haben aktuell einige Polinnen bei uns angestellt und diese auch für einen Kurzaufenthalt angemeldet da sie unter 90 Tage bei uns arbeiten werden.
Die Frage jedoch ist, sind diese Personen bei einem geringfügigem Lohn (unter 2300.00 CHF) bei der Ausgleichskasse /AHV anzumelden oder darf dies überhaupt vernachlässigt werden?
Beiträge werden ja keine erhoben.
Besten DANK!
1 Antwort
Siehe dazu das AHV-Blatt 2.04. Dort drin steht alles Relevante:
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&am...