Mobiles Arbeiten bei Grenzgängern - wieviel ist erlaubt?
Liebe HR Cosmos Community
Wir sind ein Liechtensteiner Unternehmen mit Hauptsitz in Vaduz. In Zürich haben wir eine Tochtergesellschaft.
Wie beurteilt ihr folgende zwei Sachverhalte?
a) Ein Mitarbeiter, CH-Bürger, mit Arbeitsvertrag FL arbeitet 1 Tag pro Woche am Standort Zürich, da er Meetings am Standort Zürich hat. (Geschäftsreise).
- Darf derselbe Mitarbeiter in der gleichen Woche zusätzlich 1 Tag Home Office an seinem Wohnort in der Schweiz machen?
- Gilt der Arbeitstag in Zürich nur dann als Geschäftsreise, wenn dort auch Meetings stattfinden?
b) Ein Mitarbeiter, CH-Bürger, mit Arbeitsvertrag FL arbeitet 1 Tag pro Woche am Standort Zürich, da für ihn der Standort Zürich besser gelegen ist als Vaduz.
- Darf derselbe Mitarbeiter in der gleichen Woche zusätzlich 1 Tag Home Office an seinem Wohnort in der Schweiz machen?
Ich freue mich auf eure Antworten!
Beste Grüsse
Claudia
1 Antwort
Liebe Claudia,
Die Fragen sind in verschiedener Hinsicht leider nicht trivial und betreffen verschiedene Rechtsgebiete.
Um abschliessend zu klären, wo eine Sozialversicherungspflicht besteht, müsste ich wissen, ob der Mitarbeiter mit Wohnsitz in der Schweiz, welcher einen Tag in Zürich und auch im Homeoffice arbeitet, zu 100-Prozent angestellt ist. Trifft dies zu, so bestünde ggfs. eine Sozialversicherungspflicht in der Schweiz.
Weitere Infos findest Du zu Homeoffice und Sozialversicherungspflicht in meinem Blogbeitrag: http://work-smart-initiative.ch/de/new...