Mobilgerät: Übernahme der Gesamtkosten des Mobilgeräts wann und bei wem?
Muss ein AG die Gesamtkosten des Mobilgeräts übernehmen, wenn es aufgrund der Funktion notwendig resp. zwingend ist (Bsp. Aussendienstmitarbeitende)? Wenn ja, stellt man 1 Gerät (Bsp. Samsung) zur Auswahl, ansonsten besteht ja die Gefahr, dass die Geräte preislich sehr variieren können? Irgendwie müsste man dann ja eine Grenze setzen.
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