MPA: Geschützte Bezeichnung?
Ist die Stellenbezeichnung “Medizinische Praxisassistentin” geschützt, oder ist nur die Bezeichnung “MPA EFZ” geschützt, weil dies direkt mit der Ausbildung zu tun hat.
Hintergrund: Wir möchten jemanden in der Funktion als MPA anstellen, aber hat nicht die MPA-EFZ-Ausbildung.
Besten Dank
1 Antwort
(Nur) Der Begriff “Medizinische Praxisassistentin EFZ” ist bundesrechtlich geschützt. “MPA” ist bloss die gebräuchliche Abkürzung dafür und “Medizinische Praxisassistentin” (oder Assistent)...