09. Mai 2022

MPA: Geschützte Bezeichnung?

Ist die Stellenbezeichnung “Medizinische Praxisassistentin” geschützt, oder ist nur die Bezeichnung “MPA EFZ” geschützt, weil dies direkt mit der Ausbildung zu tun hat.

Hintergrund: Wir möchten jemanden in der Funktion als MPA anstellen, aber hat nicht die MPA-EFZ-Ausbildung.

Besten Dank

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

(Nur) Der Begriff “Medizinische Praxisassistentin EFZ” ist bundesrechtlich geschützt. “MPA” ist bloss die gebräuchliche Abkürzung dafür und “Medizinische Praxisassistentin” (oder Assistent)...

Marc F.
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