26. April 2021

Mündliche Weitergabe von vertraulichen, sensiblen Daten: Vorgehen und rechtliche Schritte?

Welche Schritte müssen (arbeitsrechtlich) vollzogen werden, wenn sensible Daten (wie bspw. Kundendaten, Löhne) von einem Mitarbeiter mdl. kundgetan/weitergesagt werden, obwohl andere Mitarbeitende nicht davon wissen müssen und auch gar nicht dürfen. Es besteht intern natürlich ein Anstellungsreglement mit Handhabung bei Verstössen und auch unterzeichneten Verschwiegenheitserklärungen bei jeweiligen Mitarbeitenden, welche mit vertraulichen Daten zu tun haben. Welches Vorgehen schlagen Sie vor (nebst Klärungsgespräch/Bestandesaufnahme/Abhörung aller Beteiligten)? 1. Schriftliche Verwarnung etc. oder bei welchem Tatbestand besteht die Pflicht, ein Arbeitsverhältnis aufzulösen (ordentliche vs fristlose Kündigung)?

3 Antworten

Immer schwierig solche Sachen... "ich nicht, er auch...".

Eine andere Sichtweise möchte ich jedoch noch einbringen.

  • Welche Schaden ist entstanden? Die kann die Handlungen steuern.
    Wie unten erwähnt, wäre wichtig zu wissen ob es eine interne Informationsweitergabe war oder externe Personen beteiligt sind. Je nachdem ist dann ein Schaden ermittelbar (Kundenverlust, Reputation, Schädigung durch nicht erfolgte Anstellung, usw. )
  • Dann wären die Gründe hierfür wichtig zu wissen. Hat der MA einen eigenen Vorteil erwirtschaftet, wollte er sich nur wichtig machen, oder war es etwas das unter Whistleblowing fällt. (auf mich hört ja keiner, jetzt trage ich es nach aussen...). Vielleicht war er sich aber gar nicht bewusst, was er da dahinplappert. (gut gemeinte Unschuldsvermutung meinerseits)

Vorgehen:

Gespräch mit dem MA: "uns wurde mitgeteilt, dass sie vertrauliche Daten...

Peter Z.
1 Bewertung

Hauptfrage ist hier: können Sie's beweisen? Und danach: was sind sensible Daten? Aus der Rechsprechung zum nachvertraglichen Konkurrenzverbot lässt sich entnehmen, dass ein solches nur greifen würde, wenn Sie ein schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung haben. Die dort gültigen Grundsätze dürften auch be...

Marc F.
1 Bewertung

Zu denken ist natürlich auch an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber den vom Datenleck betroffenen MA. Diese sind jedenfalls zu informieren und auch die Tatsache, dass Massnahmen ergriffen wurden, ohne die konkreten Per...

Reto S.
1 Bewertung

Schließen