Muss das Personalstammdatenblatt zwingend im Personaldossier abgelegt werden?
Gibt es eine Regelung welche Dokumente zwingend abgelegt werden müssen oder überhaupt abgelegt werden dürfen?
1 Antwort
Hallo :)
Meine Antwort zu dieser Frage ist, nein, das muss man nicht. Generell gibt es keine direkte Verpflichtung, überhaupt ein Personaldossier zu führen, es ist aber indirekt doch notwendig, weil man ansonsten gewisse AG-Pflichten nicht seriös wahrnehmen kann.
Beispiel: Der Arbeitnehmer kann nach Art. 330a OR jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen. Ohne die Sammlung von entsprechenden Daten, etwa von Qualifikationsgesprächen, ist es dem Arbeitgeber kaum möglich, hier seine gesetzliche Pflicht jemals auch nur annähernd ...