Muss der Arbeitgeber auf das Pfändungsbegehren einer Bank in Deutschland eingehen?
Guten Tag
Ein Mitarbeiter hat seine Lohnansprüche an eine Bank in Deutschland für einen Bausparvertrag abgetreten. Nun erhalten wir ein Schreiben der Bank mit der Auffoderung, seinen Lohn zu pfänden und ihnen das Geld nach Deutschland direkt zu überweisen (genaue Angabe über Betrag etc. fehlen).
Nach unserem Verständnis können wir nur pfänden, wenn dies amtlich bestätigt oder ein Gerichtsbeschluss vorhanden ist. Daher sollte nach unserer Ansicht der Mitarbeiter wohl eher seine Bank beauftragen, das Geld zu überweisen. Hatte jemand bereits einen ähnlichen Fall oder weiss mehr dazu?
1 Antwort
Nein, eine deutsche Bank muss den Weg über das Betreibungsamt gehen.
Eine Lohnpfändung ist auch in Deutschland nur über das Amtsgericht möglich.
Die "Verpfändung" der Bank bildet in diesem Fall nur "das Recht die offene Summe" im gerichtlichen Mahnverfahren einzutreiben. Die Betreibung in der Schweiz ...