Muss der Monatslohn am letzten Tag des Vormonats gezahlt werden?
2 Antworten
Gemäss Art. 323 OR ist das so.
Ausnahmen sind möglich, wenn sie begründet sind. So zum Beispiel bei Stundenlöhner, wo die geleistete Stunden erst am Monatsende klar sind. (hier empfehle ich die Bemessungszeit von 15. auf 15. des Monats zu legen, so passt es immer noch in den Lohnlauf rein)
Oder auch bei Provisionen der Verkaufsmitarbeitenden. ...
Genau genommen: Am letzten Tag des laufenden Monats. Lohn für geleistete Arbeitstätigkeit wird in der Regel...