Muss ein Arbeitnehmer Überstunden oder Überzeit leisten, während der Kündigungsfrist?
2 Antworten
Angestellte können angehalten werden, länger zu arbeiten, wenn dies betrieblich notwendig ist und wenn es ihnen zugemutet werden kann. Notwendigkeit (z.B. jetzt Weihnachtsverkauf) , Leistungsfähigkeit ...
Ergänzung mit OR-Artikel: (OR 321 ff):
Solange das Arbeitsverhältnisbesteht können Überstunden angeordnet werden.
In der Regel ist der ganze Betriebdavon betroffen oder "G". hatte bisher eine Spezialfunktion(Key-Person).
Grundsätzlichhaben Arbeitnehmende nur das vertraglich vereinbarte Arbeitspensum zuverrichten. Ausnahmsweise sind sie jedoch zur Leistung von Überstundenverpflichtet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 321c Abs. 1 OR):
- Notwendigkeit:
Die Überstunden müssen notwendig sein, weil beispielsweise ausserordentlich viel Arbeit anfällt oder diese dringend ist. An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn die Überstunden durch Beizug vorhandener Hilfskräfte oder bessere Organisation leicht vermieden werden könnten. - Keine Überforderung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers
Das Leisten von Überstunden darf keine Überforderung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers zur Folge haben - Zumutbarkeit:
Überstunden müssen dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zugemutet werden können. Ob diese Voraussetzung gegeben ist, hängt stark von den Verhältnissen des Einzelfalles ab. Bei Arbeitnehmenden in Teilzeit ist bei der Beurteilung der Zumutbarkeit zu beachten, dass sie neben der Teilzeitstelle noch andere Verpflichtungen haben können. - Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes (ArG) über die Arbeits-
und Ruhezeiten:
Einzelheiten finden sich diesbezüglich insbesondere in den Art. 9 ff. ArG sowie Art. 13 ff. ArGV 1 oder im Merkblatt Arbeits- und Ruhezeiten unter folgenden Links:
Abgeltung
Abzugelten sind:
- geleistete Überstunden, die vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet wurden (unabhängig davon ob sie notwendig waren oder nicht), sowie
- geleistete Überstunden, die vom Arbeitgeber nicht ausdrücklich angeordn...