26. Oktober 2017

Muss ein Arbeitsvertrag zwingend schriftlich vereinbart werden?

2 Antworten

Im Anschluss an die Antwort von unten ist weiter zu beachten, dass man sich sehr schnell im Bereich jener Abmachungen befindet, welche Schriftlichkeit erfordern:

vgl. z.B. Art. 321c Obligationenrecht: Nur schon der Ausschluss der Überstundenentschädigung und -Kompensation erfordern eine schriftliche Abmachung.

Sodann besteht trotz fehlendem Schriftformerfordernis eine Informationspflicht des Arbeitgebers:

Art. 330b OR

"1 Wurde das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit oder für mehr als einen Monat eingegangen, so muss der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses den Arbeitnehmer schriftl...

Caroline K.
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Nein, der Einzelarbeitsvertrag unterliegt grundsätzlich keiner besonderen Formvorschrift (Art. 320 Abs. 1 des Obligationenrechts OR). In der Regel wird er jedoch schriftlich vereinbart und aufgrund der Beweisbarkeit wi...

Eliane H.
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