Muss ein Arbeitszeugnis rückdatiert werden, wenn eine Anpassung vorgenommen wurde?
2 Antworten
Vorerst ist vielleicht zu erwähnen, dass später aufgetauchte Erkenntnisse nur dann im Zeugnis festgehalten werden, wenn diese bereits früher erkennbar gewesen wären. Somit kann das Arbeitszeugnis "neu" ausgestellt werden. Dies natü...
Gemäss der mir zur Verfügung stehenden Literatur (siehe Beilage) ist eine Rückdatierung eigentlich nicht zulässig, ausser wenn das ursprüngliche Zeugnis falsche oder unvollständige Aussagen enthielt oder die Arbeitgeberin die Ausstellung des Arbeitszeugnisses verweigert oder verzögert. In diesen Fällen kann ein Gericht die Rückdatierung anordnen, damit der Arbeitnehmer nicht schlechter gestellt wird, als wenn er (oder sie) das Arbeitszeugnis ordnungsgemäss zum Ende des Arbeitsverhältnisses erhalten hätte.
Meiner Erfahrung nach...