Muss ein MA dem Unternehmen mitteilen, wenn er positiv auf den Corona-Virus geprüft wurde?
Wie ist hier der datenschutzrechtliche Hintergrund?
2 Antworten
Auch ich würde Marc bepflichten - unter normalen Umständen geht das niemanden was an.
ABER... der AG hat auch eine Fürsorgepflicht den anderen AN gegenüber und kann, so er denn informiert wird, weitergehende hygienische Massnahmen anordnen, sobald der Verdacht Gewissheit ist.
Somit, JA, der Mitarbeitende sollte hier zur Auskunft angehalten werden.
Und an den Corona Virus zu erkranken ist ja auch nichts ehrenrühriges.
Der zweite...
Unter normalen Verhältnissen würde ich sagen - Nein. Auch in der aktuellen Situation sollte man den Persönlichkeitsschutz nicht überstrapazieren. Es fragt sich aber, ob hier nicht aus den Treuepflichten d...