31. August 2020

Muss HomeOffice-Ausstattung auf den Lohnausweis, wenn vom AG Zuschüsse kommen?

Bei uns hat jede*r Mitarbeiter*in einen Arbeitplatz im Büro. Auf Grund der Situation wolle wir aber vermehrt auf HomeOffice setzen und sicherstellen, dass alle homeofficefähigen Funktionen sich einen adequaten Arbeitsplatz daheim einrichten. Dafür möchten wir in regelmässigen Abständen (jährlich) den Mitarbeitenden einen zusätzlichen Betrag (<500 CHF) auszahlen.

Ob jemand im HomeOffice arbeiten möchte ist freiwillig

Muss dieser auf den Lohnausweis und gibt es noch weitere steuerliche Konsequenzen zu beachten

2 Antworten

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Die Frage selbst kann ich nicht beantworten, aber ich empfehle, diesen Zuschuss wie die übrigen Spesen (Spesenreglement) durch die Steuerbehörde bewilligen zu lassen. Wir haben dies be...

Mireille B.
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Ergänzend zu Mireilles Antwort:

Wenn ihr Spesen entschädigt, weil Infrastruktur gekauft werden musste, so sind das Spesen, welche nicht auf den LAW gehören. (...

Peter Z.
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