Muss ich einer Nanny die Pensionskasse bezahlen, wenn sie mehr als CHF 22'050 im Jahr verdient?
Im Jahr 2022 hat die im Stundenlohn angestellte Nanny mehr als CHF 22'050 verdient (22’800 um genau zu sein). Muss ich mich als Arbeitgeber nun um die Pensionskasse kümmern? Muss ich den Betrag nun im Nachhinein vom Lohn abziehen?
2 Antworten
Ja, sie muss rückwirkend angemeldet werden und die Arbeitnehmer sowie auch die Arbeitgeber Beiträge müssen entrichtet werden. Ich gehe davon aus, dass Sie eine ...
Ja, in dem Fall ist die berufliche Vorsorge obligatorisch (Art. 2 Abs. 1 und Art...