Müssen Ferientage bei Quarantänemassnahmen wieder gutgeschrieben werden?
Eine Mitarbeiterin hat die kommende Woche Ferien. Heute hat sie die Nachricht vom Kanton erhalten, dass sie sich für 8 Tage in Quarantäne begeben muss. Wie wird das gehandhabt bzgl. den Ferientagen? Erholungszweck ist ja eigentlich schon gegeben, die MA selber hat keine Symptome und fühlt sich gesund.
Gilt die kommende Woche trotz Quarantänemassnahme als Urlaub oder müssen die Tage in Quarantäne dem Ferienkonto wieder gutgeschrieben werden?
Vielen Dank!
1 Antwort
Der Arbeitgeber sagt wenn jemand in die Ferien darf und wann nicht. Er berücksichtigt dabei die Wünsche der Mitarbeitenden. Das ist hier geschehen und er hat die Ferien genehmigt.
Wir hatten das Thema hier schon, als es darum ging, ob man bei Kurzarbeit in die Ferien darf oder nicht.
Dein Fall ist ein wenige komplexer, da die Person den Erholungszweck der Ferien erfüllt, aber örtlich gebunden ist. Somit wären die Ferien bezogen.
Frage ist f...