29. Dezember 2017

Müssen meine Ferien aufgebraucht werden, bevor mir der Arbeitgeber unbezahlten Urlaub genehmigt?

2 Antworten

Wenn der Arbeitgeber dies zur Bedingung macht, dann in der Regel ja:

Der Arbeitgeber hat dabei zwar Rücksicht auf die Bedürfnisse des Arbeitnehmers zu nehmen, die Bestimmung des Zeitpunkts von Ferien liegt aber grundsätzlich innerhalb des Weisungsrechts des Arbeitgebers (OR 329 Abs. 4). Im Konfliktfall sind betriebliche Interessen gegen die Interessen des Arbeitnehmers abzuwägen.

Im An...

Caroline K.
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Die juristische Antwort überlasse ich den Spezialisten - was aber sicherlich zu beachten ist, ist dass der bezahlte Urlaubsanspruch eines Jahres sich beim Bezug von unbezahlten Urlaubs verkleinert, weil man dann ja nicht mehr ein volles Jahr bezahlt...

Cindy B.
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