23. Juli 2020

Nach Ferien: Abfragen, ob jemand symptomfrei ist und nicht in einem Risikoland war?

Guten Tag

Um das Risiko einer Einschleppung von C19 im Betrieb zu minimieren überlege ich mir von jedem Mitarbeiter nach seinen Sommerferien Folgendes bestätigen zu lassen:

1. Ich habe keine Symptome wie Fieber,.. ( ähnlich der Bestätigung, die man nach dem Lockdown beim Coiffeur machen musste)

2. Ich bin in den letzten 14 nicht aus einem der folgenden Länder zurückgekehrt:

Schweden

-....

Aufzählung aller vom Bund aktuell definierten Risikoländer

Bei Falschdeklaration droht Auflösung Arbeitsverhältnis.

Begründung:

Schutz aller anderen Mitarbeiter

Schutz des Betriebes und Vermeidung Schicht/ Teamausfsll und damit Produktionsausfall

Ich befürchte sonst startet ggf der ein oder andere der (zB mit dem Auto) aus einem Risikoland zurückkehrt bei uns. Auch wenn er eigentlich in angeordneter Quarantäne sein sollte. Denn beim Arbeiten verdienen sie Geld, in der Zwangsuarantäne hingegen nicht (was absolut der richtige Anreiz ist, damit weniger diese Länder besuchen).

Problem:

Mit der schriftlichen Bestätigung in einem Risikoland gewesen zu sein, macht man sich vermutlich strafbar, oder?

Also eigentlich würde es vermutlich als Prävention reichen, ich würde das vorbereiten und kommunizieren. Die Frage ist aber, darf ich überhaupt so eine Erklärung verlangen oder geht das zu weit?

Danke für eure Inputs dazu.

3 Antworten

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Von hinten nach vorne...

Man macht sich nicht strafbar in ein Risikoland zu reisen. Strafbar wird es erst, wenn man zurückkommt und sich nicht in Selbstquarantäne begibt.

Die schriftliche Anfrage nach den Ferien erachte ich als rechtlich möglich, da der Schutz der Mitarbeitenden vor Erkrankung höher gewichtet werden muss, als der Persönlichkeitsschutz eines einzelnen. Es gibt meines Wissens aber noch keine Rechtssprechung dazu, somit einfach mal machen.

Ich kenne solche Fragebogen aus Betrieben mit strikten Hygienevorschriften, weshalb ich das als gangbaren Weg erachte. (auch dort werden Erkrankungen abgefragt)

Vertrauensverlust bei Falschdeklaration kann ein K...

Peter Z.
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Wir haben verschiedene MitarbeiterInnen, die aus den vom Bund gesperrten Ländern kommen. Diese hatten in der Vergangenheit kommuniziert, dass sie in ihren Sommerferien immer 'nach Hause' fahren. Da wir dies ja wissen, haben wir eine Mitarbeiterinformation an ALLE Mitarbeitenden geschrieben, wie wir vorgehen würden, wenn solche Auslandreisen vorgenommen würden.

Die Mitarbeitenden sind also gewarnt.

Viele dieser nach Hause fahrenden Mitarbeitende bestätigten nun, dass s...

Reto L.
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Wir stehen von Seiten HR im engen Austausch mit der Linie und haben vor den Ferien alle Mitarbeiter auf die aktuelle Situation hingewiesen.

Zusätzlich haben wir schriftlich alle Vorgesetzten am 23.7.2020 nochmals sensibilisiert und gebeten die Mitarbeitenden nach der Rückkehr der Ferien oder sicher vor anstehenden Ferien auch nochmals darauf anzusprechen. Wir halten uns strikt an die vom BAG definierten Massnahmen obwohl es bei der Auslegung von diesen zu kantonal unter...

Daniel L.
3 Bewertungen

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