Nachträgliche Einzahlung durch Arbeitgeber an Guthaben Pensionskasse?
Einer Mitarbeiterin sind aufgrund Aufenthaltes in LI während ihrer Ausbildung Arbeitgeberbeiträge in die Pensionskasse entgangen. Nun möchte der Arbeitgeber aus einem Fonds einen Betrag XY an ihr Guthaben bei der Pensionskasse überweisen (an die Pensionskasse).
Ist dieser Betrag XY steuer- und/oder sozialversicherungspflichtig? Was muss sonst noch berücksichtigt werden?
1 Antwort
Hallo,
Ein Beitrag an die PK muss paritätisch durch den Arbeitgeber und die Arbeitnehmerin getan werden, gemäss dem Anschlussvertrag. Wenn Sie also in Ihrem Anschlussvertrag die Beiträgen z.B. 60:40 regeln, dann also muss der AG 60% des Beitrages und die AN 40% des Beitrages bezahlen.
Der Betrag selbst ist in Ihrem Anschlussvertrag auch geregelt. Es handelt sich dabei um einen Prozentsatz des koordinierten Lohnes. Wenn der Beitrag für die Altersgruppe...