NBU Übernahme AG (Altfälle bis 2020 in ZH) auf LA?
Guten Abend liebe Kollegen und Kolleginnen
Ich hoffe ihr seid alle gesund und hätte eine Frage betreffend der NBU Beiträge, wobei ich mich auf quellenbesteuerte Personen im Kanton ZH und explizit auf Altfälle, also bis zum Jahr 2020, beziehe.
Unsere Lohnabrechnung und auch die Abrechnung der Quellensteuer mit dem Quellensteueramt in ZH übernimmt unser Payrolldienstleister für uns, sodass insb. die QSt Abrechnung früher völlig an uns vorbei ging. Nun ist da offensichtlich leider einiges schief gegangen und ich muss rückwirkend ein paar Abrechnungen neu erstellen und einreichen.
Mir ist nun aufgefallen, dass unser Abrechner den von uns als Arbeitgeber übernommenen Beitrag zur NBU als Bemerkung auf der Lohnabrechnung des Mitarbeiters aufführt und diesen dann auch in die QSt Basis mit einbezieht, d.h. Quellensteuer wird abgeführt. Soweit in Ordnung. Allerdings erscheint der von uns übernommene Beitrag aufgrund der Tatsache, dass es nicht als Lohnbestandteil angeführt wird, nicht auf dem Lohnausweis. Mein Verständnis ist nun allerdings, dass die von uns übernommenen Beiträge als Teil des steuerbaren Bruttolohnes in Ziffer 7 des LA hätten aufgeführt werden müssen und somit dann auch im Bruttolohn für das Steueramt ersichtlich wären.
Falls ihr auf diesem Gebiet Experte seid würde ich mich freuen, wenn ihr mir kurz eure Gedanken dazu mitteilen könntet damit ich weiss, ob die Vorgehensweise unseres Dienstleisters so in Ordnung ist und mein Vertsändnis falsch, oder ich hier doch noch weiteren Korrekturbedarf habe.
Besten Dank im Voraus und einen schönen Abend
1 Antwort
Antwort zu deiner Frage: da die NBU Prämie nur in die Quellensteuerbasis einfliessen muss, war das Vorgehen des Payrollers korrekt. Der Hinweis auf NBU Prämienübernahme ist weiterhin ok, da somit das Steueramt sehen kann, weshalb das Einkommen nicht mit den quellensteuerpflichtigen Lohnbestandteilen übereinstimmt.
Du musst also nichts mehr weiter unternehmen, es ist alles korrekt gemacht worden.
Details dazu:
Gemäss Kreisschreiben Nr. 45 Art. 3.2.3 ist die UVG und NBU Prämie nicht quellensteuerrelevant. Ich weiss aber, dass viele Payroller das jeweils dazurechnen.
Zumindest im Kt. Zürich gibt es ein Rechtsfall, welcher die Aufrechnung richterlich bestimmt hat. Auf 13 Seiten wird erklärt weshalb... siehe PDF angehängt.
Kurzfassung: im Tarif ist die NBU Prämie mitberücksichtigt und pauschalisiert. Wenn nun keine NBU Prämie abgezogen wird, so wird innerhalb des Tarifes ein Abzug berücksichtigt für d...