Nettolohnausgleich bei 80% Lohnfortzahlung zulässig?
Wir haben bei einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit ab dem 61. Tag eine Lohnfortzahlung von 80% reglementiert.
Nun wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass unser Lohndienstleister bei der Verrechnung der Krankentaggelder einen Nettolohnausgleich vornimmt.
D.h. auf der Lohnabrechnung:
+Monatslohn 100%
20% Lohnabzug
+ Krankentaggelder der Versicherung
Krankentaggelder der Versicherung
Nettolohnabzug (auf Basis eines 80% Monatslohns)
Meiner Meinung nach ist ein Nettolohnausgleich nur anzuwenden, wenn eine 100% Lohnfortzahlung besteht.
Wie sind hier die Regelungen bzw. Erfahrungen diesbezüglich?
Lieben Dank und herzliche Grüsse!
3 Antworten
Aus meiner Sicht ist die Frage nicht zielführend beantwortet.
Nettolohnausgleich ist verbreitet und wie er funktioniert ist Payrollern in der Regel klar.
Die Fragestellung ist m.E. ...
Ein Nettolohnausgleich muss grundsätzlich nicht durchgeführt werden, sondern wird von Arbeitgebern durchgeführt, die es als störend empfinden, wenn ein Arbeitnehmer, der an der Arbeit verhindert ist, mehr Nettolohn erhält, als einer, der arbeitet.
Mehr Nettolohn erhält er, weil die Versicherungsleistungen infolge Krankheit, welche den Lohn ersetzen und dem Arbeitnehmer zustehen (Art. 95a VVG), nicht zum massgebenden Lohn gehören (Art. 6 Abs. ...
Im Reglement haben wir den Nettolohnausgleich aufgeführt. Jedoch löse ich das Problem immer so das wen der MA 100% hat mache ich den Ausgleich und w...